Steuerberatung für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
Ihre Abrechnungen bilden häufig mehr ab als eine einzelne Provision. Abschlussvergütungen, Bestandsprovisionen, Vorschüsse, Stornierungen und Einbehalte müssen zusammenpassen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgänge nachvollziehbar abzubilden und steuerliche Fragen rechtzeitig zu erkennen. Für die Buchführung benötigen wir die vollständigen Abrechnungen Ihrer Geschäftspartner. Der Bankeingang allein reicht häufig nicht aus: Er kann bereits um Stornobelastungen, Reserven oder weitere Verrechnungspositionen gekürzt sein. Deshalb stimmen wir Abrechnung, Verrechnungskonto und Zahlung miteinander ab.
Umsätze aus einer qualifizierten Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler sind nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeführte Leistung. Die Bezeichnung Provision oder die berufliche Stellung allein genügt nicht. Zusätzliche Beratung, Werbung, die Überlassung von Kontaktdaten oder Verwaltungsleistungen sind gesondert zu prüfen. Bei gemischten Tätigkeiten kann dies auch Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug haben. Wir betrachten die einzelnen Leistungsarten und ihre vertragliche Grundlage.
Stornorisiken und Bestandsübernahme
Ein vom Versicherer einbehaltener Betrag und eine Rückstellung in Ihrer Bilanz sind unterschiedliche Sachverhalte. Für eine Rückstellung müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Pauschale Ansätze allein aufgrund der Branchenzugehörigkeit sind keine verlässliche Grundlage. Wichtig ist außerdem, ob eine Zahlung bereits verdient oder als Vorschuss auf noch zu erbringende Leistungen anzusehen ist. Bei einer EÜR werden keine bilanziellen Rückstellungen gebildet; maßgeblich sind die Regeln dieser Gewinnermittlungsart.

Bestandskauf und laufende Betreuung
Der Erwerb eines Versicherungsbestands kann Fragen zur Zuordnung der erworbenen Wirtschaftsgüter, zur Finanzierung und zur Abschreibung auslösen. Auch Verpflichtungen zur weiteren Betreuung sind anhand der konkreten Vereinbarungen zu beurteilen. Eine frühzeitige Abstimmung erleichtert es, die steuerlichen Folgen in Ihre Planung einzubeziehen.

Verkauf und Übergabe vorbereiten
Vor einer verbindlichen Vereinbarung sollten Kaufgegenstand, Zahlungsmodell und steuerliche Folgen geklärt werden. Wichtig sind übernommene Verpflichtungen und die Abgrenzung laufender Provisionen. Wir begleiten die steuerliche Planung; rechtliche Fragen der Übertragbarkeit und datenschutzrechtliche Anforderungen stimmen Sie mit den jeweils zuständigen Beratern ab.